Konsumentenschutz
AK-Tipp: Spesenfalle bei Versicherungen

Guido Zeilinger, Leiter des AK-Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz in Leoben. | Foto: Gaube
  • Guido Zeilinger, Leiter des AK-Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz in Leoben.
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Wer seine Versicherungsbeträge nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt, kann dies mitunter teuer zu spüren bekommen.

Wer seine Versicherung jährlich zahlt, kommt billiger weg. In etlichen Sparten wie Lebens-, Unfall-, Haushalts- und Eigenheim-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung kann bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden, warnt die AK.
Allerdings: Nicht alle Versicherer verlangen diese Spesen auf „unterjährige“ Zahlungen und nicht in jeder Sparte. "Ein paar Versicherer verzichten gänzlich auf diese Spesen. Ob und in welcher Höhe ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, ist vom Versicherungsunternehmen und von der Versicherungssparte abhängig. Gerade bei Lebensversicherungen mit Kapitalbildung sind diese Spesen ein zusätzlicher Rendite-Killer", sagt AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger.

Unterjährigkeitszuschlag kann ins Geld gehen

Zeilinger untermauert seine Feststellungen mit einem Beispiel: Bei einer Lebensversicherung mit 25 Jahren Laufzeit könne der Unterjährigkeitszuschlag von vier Prozent bei monatlicher Zahlung ordentlich ins Geld gehen: 

  • Eine Jahresprämie kostet 1.500 Euro. Das macht bei 25 Jahren Laufzeit 37.500 Euro.
  • Wird die Prämie monatlich bezahlt, macht sie 130 Euro im Monat aus – gerechnet auf 25 Jahre betragen die Prämienzahlungen in Summe 39.000 Euro – das ist eine Differenz von 1.500 Euro.

AK-Tipps, damit Ihnen mehr Geld bleibt

  • Fragen Sie vor Neuabschlüssen nach! Schon beim Versicherungsangebot sollten Sie sich informieren, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, sollte die Prämie nicht jährlich bezahlt werden. Ein Hinweis auf ein Konkurrenzangebot ohne Zuschlag kann bei den Verhandlungen mit dem Versicherer nützlich sein.
  • Checken Sie bestehende Verträge! Auch bei bestehenden Versicherungsverträgen sollte Sie ein genauer Blick auf die Spesen werfen.
  • Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei monatlichen Zahlungen einen Zuschlag auf die motorbezogene Versicherungssteuer von zehn Prozent.
  • Bei Lebensversicherungen fällt der Garantiezinssatz auf 0,5 Prozent ab 2017. Wenn die Garantieleistungen bei Neuverträgen neuerlich sinken, dann ist nicht einzusehen, dass Spesen bis zu vier Prozent die "Rendite" noch weiter drücken.
  • Stellen Sie Ihre Zahlweise um! Wenn Sie bei laufenden Versicherungsverträgen Unterjährigkeitsspesen vermeiden möchte, können Sie Ihre Zahlweise umstellen. Prüfen Sie Ihre Polizze und Vertragsunterlagen, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird. Falls Sie den Spesensatz im Vertrag finden, dann zeigt Ihnen der AK Versicherungsspesen-Rechner, wie viel Geld Sie sparen können.

"Vertrauen Sie nicht auf sonnige Versprechen durch Versicherungsbetreuer bei Vertragsabschluss, denn oft sorgt ein geldintensiver Unterjährigkeitszuschlag für Regen und Schnee!"
Guido Zeilinger,
AK-Konsumentenschutzexperte

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