Uhudler: Obstwein-Begutachtungsfrist bis 8. Jänner
Bis zum 8. Jänner läuft die Begutachtungsfrist für das neue Weingesetz, das unter anderem die Umdeklaration des Uhudlers zum Inhalt hat. Das Landwirtschaftsministerium schlägt darin vor, die südburgenländische Spezialität künftig als Obstwein zu führen. Damit soll eine rechtliche Absicherung des Uhudlers, der bis zum Jahr 2030 erlaubt ist, über diese Frist hinaus erreicht werden. "Weintrauben sind derzeit nicht Obst im Sinn des Obstweinkapitels im Weingesetz. Aus Keltertrauben, die nicht der...