Betriebsanlagengenehmigung
In sechs Wochen zum Bescheid
BRAUNAU (höll). Lärm, Staub oder Rauch: Wenn der Betrieb eines Unternehmens unter anderem zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn führen kann, ist eine Betriebsanlagengenehmigung (BAG) notwendig. Eine BAG ist also für viele Unternehmen die Grundlage für den Produktionsprozess. Damit verbunden gibt es unzählige Gesetze beziehungsweise Verordnungen zu beachten. Die BH ist für derartige Genehmigungen zuständig. 221 BAG-Verfahren haben Raimund Schwarzmayr, Johanna Hofinger und ihr Team in der BH...