Lieber Harry D., du hattest ja so recht
Über das Fahrradfahren frei von Verkehrsregeln. Waren Sie in der Fahrschule? Ja? Dann ist Ihnen sicherlich der Vertrauensgrundsatz noch ein Begriff. Sinngemäß darf man darauf vertrauen, dass sich die Verkehrsteilnehmer richtig verhalten (ausgenommen beeinträchtigte oder behinderte Menschen und Kinder). Mein geschätzter Fahrschullehrer, Harry D., ergänzte anno 1995 den Vertrauensgrundsatz gerne mit dem Nebensatz: "Man darf darauf vertrauen, wenn man sich davon überzeugt hat." Das Vertrauen in...