Gutscheine sind 30 Jahre gültig
Befristung von Gutscheinen auf ein oder zwei Jahre ist laut Urteil des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hilft dabei, "abgelaufene" Gutscheine einzulösen oder Geld zurückzubekommen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat in einer für viele Konsumenten wichtigen Frage eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erreicht. Die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist ungültig. Gutscheine werden als Geschenkartikel immer beliebter. So...