Europäischer Gerichtshof
AUA muss Repatriierungsflug nicht erstatten
Der Rückflug einer Pauschalreise nach Mauritius im März 2020 fiel für ein österreichisches Ehepaar aufgrund der Pandemie aus. Für einen Repatriierungsflug mussten sie 500 Euro bezahlen, die sie in einem Rechtsstreit von den Austrian Airlines zurückforderten. ÖSTERREICH. Beim Rechtsstreit im Fall C-49/22 gegen ein österreichisches Ehepaar steht der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf der Seite der Austrian Airlines (AUA). Das Paar hatte im März 2020 eine Pauschalreise nach Mauritius angetreten....