Fall Tina

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Das Urteil hält eindeutig fest, dass das Kindeswohl einem etwaigen Fehlverhalten der Eltern voranzustellen ist, erklärt Irmgard Griss, Leiterin der Kindeswohlkommission. | Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Irmgard Griss
"Kindeswohl sollte im Asylrecht verankert werden"

Der Fall der damals zwölfjährigen Tina und ihrer Familie hat vor eineinhalb Jahren die Wogen hochgehen lassen. Nun steht fest: Die Abschiebung war im Sinne des Kindeswohls rechtswidrig. Um ähnliche Fälle künftig zu vermeiden, sollte das Kindeswohl auch im Asylrecht festgehalten werden, sagt die Präsidentin der Kindeswohlkommission, Irmgard Griss. Das Urteil könnte jedenfalls richtungsweisend sein. ÖSTERREICH. Nach dem Bundesverfassungsgesetz für Kinderrechte ist das Kindeswohl immer vorrangig...

  • Dominique Rohr

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