AMS prüft Ergänzungszahlungen
"Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hat das Arbeitsmarktservice die Berechnung der Familienzuschläge für all jene Personen geändert, die auf Basis des geringen Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einen Ergänzungszuschlag auf den Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten". erklärt Geschäftsstellenleiter Sepp Musil. Von dieser neuen Rechtssprechung können Personen betroffen sein, die zwischen dem 1. September 2010 und dem 23. Februar 2016 Leistungen des AMS bezogen...