Abfallgebühren
Gutschrift an Haushalte im zweiten Quartal 2024
Müllgebühren: Jede Person, die zum Stichtag 1. April 2024 bei der Stadt Innsbruck als abgabepflichtig veranlagt ist und eine Grundgebühr bezahlt, wird im zweiten Quartal 2024 eine entsprechende Mitteilung über eine Gutschrift erhalten. INNSBRUCK. Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese...