Bezirke Güssing und Jennersdorf
Bis zu einem Drittel mehr Wahlberechtigte als Einwohner
Im Burgenland dürfen bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen auch Zweitwohnsitzer ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte, im Gesetz angegebene Kriterien erfüllen. Das kann dazu führen, dass in manchen Gemeinden deutlich mehr Personen zur Wahl gehen dürfen als hauptgemeldet sind. Tschanigraben vor Großmürbisch und InzenhofAnalysiert man die von der Landeswahlbehörde veröffentlichten Zahlen der Wahlberechtigten, ist Spitzenreiter in den Bezirken Güssing und Jennersdorf die...