Oberlandesgericht Wien
Hebamme wehrt sich gegen Urteil nach totem Baby
Nachdem eine 42-jährige Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung bei einer Hausgeburt vergangene Woche nichts rechtskräftig verurteilt wurde, legt sie jetzt Rechtsmittel ein. Der Fall geht weiter ans Oberlandesgericht. WIEN. Jene 42-jährige Hebamme, die vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung vom Landesgericht nicht rechtskräftig verurteilt wurde, möchte jetzt gegen das Urteil vorgehen. Dabei bekam sie neben dem Schuldspruch auch eine 15-monatige bedingte Freiheitsstrafe auferlegt. MeinBezirk...