Neue StVO Novelle ab 1. März
Rasern droht nun die Autopfändung
Durch ein neues Gesetz können ab 1. März Autos bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt werden. BEZIRK. Durch die 34. StVO Novelle soll Rasern ab einer Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 70 km/h im Freilandgebiet das Fahrzeug abgenommen werden können. Chefinspektor Helmut Allmayer vom Bezirkspolizeikommando Spittal sieht diese neue Regelung grundsätzlich positiv: "Diese Bestimmung hat zweifelsohne eine abschreckende Wirkung – auch speziell für...