Neue StVO Novelle ab 1. März
Rasern droht nun die Autopfändung

Die neue Regelung galt ab 1. März 2024 | Foto: Privat,ÖAMTC,ARBÖ, Adobe Stock.com
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Durch ein neues Gesetz können ab 1. März Autos bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt werden.

BEZIRK. Durch die 34. StVO Novelle soll Rasern ab einer Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 70 km/h im Freilandgebiet das Fahrzeug abgenommen werden können. Chefinspektor Helmut Allmayer vom Bezirkspolizeikommando Spittal sieht diese neue Regelung grundsätzlich positiv: "Diese Bestimmung hat zweifelsohne eine abschreckende Wirkung – auch speziell für ausländische Fahrzeuglenker - und das dürfte vermutlich auch einer der Gründe sein, wieso diese Regelung gekommen ist". Noch bestehen allerdings Unklarheiten, wie die genaueren Modalitäten ab dem Zeitpunkt der Sicherstellung aussehen, denn ab dann ist die Behörde für das Fahrzeug verantwortlich. Die Details der Regelung werden demnächst vorliegen.

Richtige Entscheidung

Laut Allmayer dürfte die Beschlagnahmung von Fahrzeugen bestimmte Personengruppen mehr abschrecken als Geldstrafen. "Jemand, der solche Geschwindigkeiten fährt, besitzt meistens auch ein Fahrzeug in einer Preisklasse, das sich ein Otto-Normalverbraucher nicht leisten kann". Eine Geldstrafe nehmen solche Personen wahrscheinlich eher in Kauf, glaubt er.

Raser in Spittal

Wie sieht es im Bezirk Spittal mit extremen Rasern aus? "Solche Fälle gab es auch bereits im Bezirk Spittal/Drau, allerdings waren das vorwiegend Anzeigen im Freilandgebiet im Bereich von Radarkästen", erklärt der Chefinspektor. In solchen Fällen kommt die Bestimmung allerdings nicht zur Anwendung, da die Feststellung nicht unmittelbar durch ein Organ der Straßenaufsicht wahrgenommen wird.

„Schreckt nicht ab“

Wie die Novelle seitens der Autofahrerclubs gesehen wird? ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner: „Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer vor extremen Rasern ist uns sehr wichtig, daher sehen wir die bevorstehende Gesetzesänderung im Grunde positiv. Allerdings schrecken hohe Strafdrohungen allein echte Raser nicht ab, entscheidend sind vielmehr gezielte Überwachungen durch die Exekutive.“

Keine Versteigerung

Ein interessanter Aspekt: „Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Dies betrifft vor allem Leasing- oder Mietautos, jedoch wird in solchen Fällen ein lebenslanges Lenkverbot in den jeweiligen Fahrzeugpapieren eingetragen“, merkt der ÖAMTC-Jurist an.

„Abwarten...“

Der ARBÖ kritisiert eine "fehlende rechtliche Grundlage für staatlichen Eingriff ins Eigentumsrecht". So begrüßt ARBÖ-Kärnten-Geschäftsführer Peter Pegrin zwar „grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen", weiterhin sagt er jedoch: „Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann.“

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