Fischereigesetz in Salzburg
Wer mit einem Fischerkartenbesitzer "mitfischen" darf wurde neu geregelt
Das Fischereigesetz erlaubt künftig auch Über 15-Jährigen ohne Fischerkarte im Rahmen des Unterrichts das „Mitfischen“, sofern ein Fischer – also eine Person mit gültiger Fischerkarte – dabei ist. Das gleiche gilt für Menschen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Nachweis der fischereifachlichen Eignung zu erbringen. SALZBURG. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags nahm gestern, 5. Februar, einstimmig eine Vorlage der Landesregierung betreffend...