Fischereigesetz in Salzburg
Wer mit einem Fischerkartenbesitzer "mitfischen" darf wurde neu geregelt
Das Fischereigesetz erlaubt künftig auch Über 15-Jährigen ohne Fischerkarte im Rahmen des Unterrichts das „Mitfischen“, sofern ein Fischer – also eine Person mit gültiger Fischerkarte – dabei ist. Das gleiche gilt für Menschen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Nachweis der fischereifachlichen Eignung zu erbringen.
SALZBURG. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags nahm gestern, 5. Februar, einstimmig eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Fischereigesetz 2002 und das Gentechnik-Vorsorgegesetz geändert werden, an. Das vermeldete das Landes-Medienzentrum.
Betreffend das Fischereigesetz zeigt sich die Klubobfrau und Inklusionssprecherin der Grünen im Landtag, Kimbie Humer-Vogl, die dies heute in einer Pressemitteilung kommentierte, erfreut. Sie spricht von einem „wichtigen Schritt, um auch Menschen mit Behinderung das Fischen zu ermöglichen“. Das Fischereigesetz erlaube – so übersetzt Humer-Vogl die Neuerung – künftig Über-15-jährigen, im Rahmen des Unterrichts (etwa Landwirtschaftsschüler) sowie Menschen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Nachweis der fischereifachlichen Eignung zu erbringen, ohne Fischerkarte das „Mitfischen“, sofern ein Fischer – also eine Person mit gültiger Fischerkarte – dabei ist. Wer zu dieser genannten Personengruppe zählt und sich für den Fischfang interessiert, darf also – die Begleitung durch einen Fischer vorausgesetzt – auch ohne Fischerkarte selbst die Angel auswerfen.
„Diese Gesetzesänderung eröffnet allen am Fischen interessierten Menschen einen Zugang zu dieser Freizeitbeschäftigung. Vor allem für Menschen mit Behinderung bedeutet das mehr Teilhabe an der Gesellschaft sowie eine stärkere Auseinandersetzung mit der Natur.“
Kimbie Humer-Vogl, Grüne Salzburg
Im Sinne der Menschen mit Behinderung hofft Humer-Vogl, dass es bei diesem Schritt nicht bleibt, sondern auch der Zugang zur Fischerkarte – und damit das selbstständige Fischen ohne Begleitperson – reformiert wird: „Derzeit schließen die Prüfungsmodalitäten bestimmte Zielgruppen noch aus", sagt Kimbie Humer-Vogl. "Die Prüfung muss in schriftlicher Form abgehalten werden. Gebärdendolmetscher sind ebenso wenig vorgesehen wie Prüfungen in leichter Sprache, von der Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Prüfungsräumlichkeiten ganz zu schweigen.“
"Den Zugang zum Sport beziehungsweise dem Hobby des Fischens im Sinne der Inklusion zu öffnen, gehört zu den vielen, vielen Reformschritten, die wir noch gehen müssen, wollen wir Menschen mit Behinderung wirklich eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.“
Kimbie Humer-Vogl, Grüne Salzburg
Kimbie Humer-Vogls Wunsch und Vorschlag: „Der Fischereiverband sollte hier in einem nächsten Schritt gemeinsam mit dem Salzburger Monitoringausschuss die Prüfungsmodalitäten überarbeiten."
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