Konrad Eckl

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Aufhebung der Lustbarkeitsabgabe ab 2020

Die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe hat sich für Klosterneuburg als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 28. Juni 2019 sie per 01. Jänner 2020 aufgehoben. KLOSTERNEUBURG. Der Gemeinderat hat die Aufhebung für die Einhebung der Lustbarkeitsabgebe per 01. Jänner 2020 beschlossen. Dies bedeutet vor allem für die vielen Klosterneuburger Vereine eine finanzielle Erleichterung und künftig einen geringeren Verwaltungsaufwand für die Stadtgemeinde. Finanzstadtrat...

  • Klosterneuburg
  • Angelika Grabler

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