Niederösterreich erlaubt Bestattung im Wald und im Wasser
Die niederösterreichische Landesregierung hat das Bestattungsgesetz geändert. So ist es bald möglich, die letzte Ruhestätte im Schatten eines Baumes oder auf einer Blumenwiese zu finden. Voraussetzung ist, dass diese letzte Ruhestätte dezidiert als Naturbestattungsanlage ausgewiesen ist. Diese „Naturfriedhöfe“ können von Gemeinden und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden. Natürlich müssen die sterblichen Überreste der Verstorbenen vorher einer...