Notar-Tipp: Ich möchte mein Haus verkaufen!
Der Verkauf von Liegenschaften ist seit 1.4.2012 generell steuerpflichtig. Die sogenannte Immobilienertragsteuer ist abhängig vom Gewinn, den man beim Verkauf erzielt. Es gibt aber einige Befreiungsbestimmungen wie beispielsweise die Hauptwohnsitzbefreiung und die Herstellerbefreiung. Steuerfrei Von der Besteuerung ausgenommen ist der Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (max. 1000 m2), wenn der Verkäufer dort seinen Hauptwohnsitz gehabt hat, und zwar: entweder ab...