Frauenvertreter/innen gegen "automatische" gemeinsame Obsorge
Derzeit gilt nach §166 ABGB "Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut. Im übrigen gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, die das eheliche Kind betreffenden Bestimmungen über den Unterhalt und die Obsorge auch für das uneheliche Kind." Das heisst, die Mutter bekommt "ganz automatisch", ganz allein die Obsorge, und nur mit ihrer Zustimmung entscheidet auch das Gericht für eine gemeinsame, nur weil sie mit dem Vater nicht verheiratet war. Dass viele Mütter mit...