Weihnachtliche Geschichten zum Nachdenken über das Leid von Kindern

Geschichte 1 - Wie man ein gutes Verhältnis zum Kind behördlich zerstört:

Ein Vater, welcher seit Jahren um das Besuchs- und Obsorgerecht für seine Tochter kämpft, wurde in dieser Angelegenheit aus fragwürdigen Gründen inhaftiert. Seine Tochter wollte immer wieder wissen wie es dem Papa geht. Jedoch wurden diese rechtlich zustehenden Informationen sowohl vom Gericht, als auch der Jugendwohlfahrt und auch von der Mutter verwehrt. Das Mädchen wandte sich auch an eine Ärztin mit dem Begehren, dass sie wissen wolle was mit ihrem Vater ist und sehr in Sorge ist, da sie ihn weder sehen noch anrufen darf. Als ein guter Bekannter die Tochter über den Vater in einem Minutengespräch vor der Schule eine Information zukommen ließ, wurde dieser mit einer einstweiligen Verfügung wegen Stalking belegt. Begründung „Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre“ mit „Verbot der persönlichen Kontaktaufnahme, Verbot der Verfolgung, Verbot telefonischer, brieflicher oder sonstiger Kontaktaufnahme. Weiters Aufenthaltsverbot in der Schule und vor dem Schultor, Verbot der Kontaktaufnahme durch Dritte mit der Schülerin. Gültigkeitsdauer ein Jahr.

Geschichte 2 - Ein ehrenwerter Vater, welcher um das Besuchsrecht kämpft:

Nach 8 Jahren Trennungsgeschichte sah ein Vater seine drei Kinder seit fast 5 Jahren nicht mehr, obwohl er stets bemüht war einen Kontakt herzustellen. Der einzige Kontakt mit der Mutter und Kinder erfolgte über das Gericht in festgesetzten Tagsatzungen. Es gelang diesem weder brieflich, telefonisch noch in irgendeiner anderen Form Kontakt aufzunehmen. Selbst die rechtliche Informationspflicht der Mutter über die Kinder wird nicht eingehalten. Es wurde auch die Anzeige nach dem Stalking-Paragraphen von der Mutter angedroht, diese wurde allerdings vom Gericht wegen Nichtigkeit zurückgewiesen. Ihm wurden seitens Jugendamt und Gericht die besten Zeugnisse ausgestellt und selbst ein Besuchsrecht pflegschaftsgerichtlich genehmigt, sowie in der zweiten Instanz bestätigt. Da sich die Mutter, trotz aller Bemühungen der Gerichte, bis dato weigert ein Umgangsrecht zu ermöglichen, werden Sachverständige hinzugezogen, welche eine Vater-Kindentfremdung feststellen sollen, anstatt die gesetzlich verankerte Beugemaßnahmen anzuwenden. Dies entspricht ganz dem erst kürzlich gefällten Urteil des Obersten Gerichtshofes, wenn keine oder eine belastende Gesprächsbasis vorliegt, ist es dem Kindeswohl abträglich und es sei auf Aussetzung des Besuchsrechtes zu entscheiden.

Eine deutsche Reporterin, welche sich mit diesen Themen intensiv auseinandersetzt, war über die Rechtssprechung in Österreich tiefstbetroffen. Zur nicht Anwendung von Beugestrafen meinte diese: „Wenn eine Mutter mit drei Kinder bei Rotlicht über die Kreuzung fährt, ist sie straffrei, weil dies dem Haushaltsbudget und damit dem Kindeswohl abträglich sei. Diese Rechtssprechung ist wohl eine Kapitulation eines ganzen Systems vor Müttern in Österreich!“

Täglich erreichen die Familien- und Vätervereinigung VATERVERBOT.AT solche Geschichten und wir sind der Meinung, dass endlich das antiquierte dreißigjährige Familienrecht modernisiert und den neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsbedingungen dringest angepasst werden muss. Im ersten Schritt sollten bestehende Gesetze angewandt werden und nicht durch eine zahnlose Rechtssprechung ersetzt werden.

Über den derzeitigen Stand ein TV-Beitrag auf You-Tube:
http://www.youtube.com/watch?v=XyuwvgVjnII

Schreibt uns Eure Meinung über beide Geschichten unter
plz7@vaterverbot.at

TEAM VATERVERBOT
Familien- und Vätervereinigung
Wien und Burgenland
Ing. Jürgen Baumgartner
http://www.vaterverbot.at
http://vereine.pannonische-rundschau.at/vaterverbot/home

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