OGH zu Werbung
Drei darf nicht versprechen, was nicht gehalten wird
Die Werbung von Mobilfunk- und Internetanbieter Drei verspreche eine schnellere Datenübertragung als sie ist. Ein Hinweis im Kleingedruckten ist nicht ausreichend, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) und gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Klage einbrachte, recht. Drei sagt, es werde keine Rückzahlungen geben. ÖSTERREICH. Maximalgeschwindigkeit für das Surfen im Internet versprechen, dann aber weit zu verfehlen, ist nicht erlaubt, so das OGH-Urteil. Der VKI leitet...