Causa Ischgl
VSV: "OGH lässt österreichische Opfer im Regen stehen"

Causa Ischgl: Der OGH weist Deckungsklage zurück. Der Verbraucherschutzverein (VSV) übt in einer Aussendung Kritik. | Foto: Othmar Kolp
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Der OGH weist Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherung ab. Während rund 200 Fälle von Klagen deutscher Touristen und Touristinnen gedeckt wurden, drücken sich laut dem Verbraucherschutzverein (VSV) die österreichischen Versicherer vor der Kostenübernahme.

ISCHGL, WIEN (OTS). Heute vor drei Jahren sind massenhaft Gäste nach Ischgl angereist, weil sie niemand davor gewarnt hat, dass in Ischgl bereits Covid umging. Darunter waren Menschen aus 45 Staaten; 220 Österreicher*innen wurden ebenfalls infiziert, als Ischgl zum Infektionshotspot in Europa wurde, so der Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Presseaussendung.

Berufung auf eine Katastrophen-Ausschlussklausel

Während in rund 200 Fällen deutsche Rechtsschutzversicherer für Klagen deutscher Touristen Deckung gaben, haben österreichischeVersicherer sich vor einer Kostenübernahme unter Berufung auf eine Katastrophen-Ausschlussklausel gedrückt.
Ein Deckungsprozess einer Familie, in der der Ehemann und Vater nach Ischgl an Covid verstorben war, wurde nun vom OGH rechtskräftig abgewiesen.
Anders als eine Reihe von Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die diese Klauseln als intransparent und unwirksam ansahen, hat der unternehmerlastige Versicherungssenat des OGH die Wirksamkeit der Ausschlussklausel bestätigt.

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines:  | Foto: VSV
  • Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines:
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"Was soll man von Rechtsschutzversicherungen halten, die im Ernstfall alles tun, um ja nicht leisten zu müssen? Da ist es häufig sinnvoller, sich für den Ernstfall auf Prozessfinanzierer zu verlassen,"

sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) in einer Presseaussendung.

"Der VSV wird versuchen, Rechtsschutzversicherer zu finden, die bereit sind, Konsumentenrechte effizient abzusichern und mit denen zusammenzuarbeiten. Denn wenn man seine Rechte nicht durchsetzen kann, dann bleiben gute gesetzliche Regelungen Makulatur."

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Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines:  | Foto: VSV
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