Jürgen Höckner
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, Urteil rechtskräftig
Die Anklage gegen Jürgen Höckner wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Verleumdung der ehemaligen Amtsleiterin mündete am 4. Oktober 2021 am Landesgericht Wels in einer nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Ex-Bürgermeister von Scharten brachte am Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Diese wurde nun abgewiesen, der Schuldspruch ist damit rechtskräftig. SCHARTEN, WIEN, WELS, LINZ. Für den Richter am...