Fakten und Infos zum Rauchverbot ab 1. November
Seit gut zwei Wochen ist das Rauchen in allen Gastronomiebetrieben (Restaurants, Bars, Diskotheken, in der Nachtgastronomie und in Shisha-Bars) untersagt. Die einzige Ausnahme besteht für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, die einen Nebenraum zum Rauchen einrichten dürfen. In diesem Raum dürfen keine Speisen und Getränke hergestellt oder konsumiert werden. Die bisherigen Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden bleiben aufrecht. Vor Gastro-Lokalen darf grundsätzlich geraucht werden, sofern es nicht...