Anzugtragende Vespa-Fahrer bald passé?
Das österreichische Kraftfahrgesetz schreibt nur eine Helmpflicht vor. Im städtischen Bereich trifft man viele Zweiradfahrer an, die sich an diese gesetzliche Vorgabe halten, aber sonst ohne zusätzlicher Schutzbekleidung unterwegs sind. In einer Aussendung einer Rechtsschutzversicherung wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund eines OGH-Urteils zu Anspruchsminderungen bei Schmerzengeld- und Schadenersatzforderungen kommen kann, wenn im Fall eines Unfalles keine adäquate Schutzbekleidung...