Anzugtragende Vespa-Fahrer bald passé?
Das österreichische Kraftfahrgesetz schreibt nur eine Helmpflicht vor. Im städtischen Bereich trifft man viele Zweiradfahrer an, die sich an diese gesetzliche Vorgabe halten, aber sonst ohne zusätzlicher Schutzbekleidung unterwegs sind. In einer Aussendung einer Rechtsschutzversicherung wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund eines OGH-Urteils zu Anspruchsminderungen bei Schmerzengeld- und Schadenersatzforderungen kommen kann, wenn im Fall eines Unfalles keine adäquate Schutzbekleidung getragen wird.
Obwohl das Gesetz es nicht verbietet, mit einem Anzug auf einem Roller zu fahren, können Zweiradfahrer trotz unverschuldetem Unfall eine Mitschuld erhalten. Der oberste Gerichtshof hat bei einem aktuellen Urteil Mitverschulden geltend gemacht, weil keine ausreichende Schutzbekleidung getragen wurde. Dabei wurden deutsche Urteile zitiert, wonach schon ab Geschwindigkeiten zwischen 30 und 60 km/h auch ein Mitverschulden wegen Nichttragens einer Motorradschutzbekleidung vorgelegen hat. Obwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, geht die DAS-Versicherung davon aus, dass dieses Urteil richtungsweisend ist.
Künftig auch E-Bikes und Fahrradfahrer betroffen?
Auch bei Fahrradfahrern gab es bereits ein ähnliches Urteil. So gab es nach einem Unfall Kürzung von Schadenersatzforderungen, da ein sportlich ambitionierter Radfahrer keinen Sturzhelm trug. Ob diese Urteile künftig Schule machen wird sich weisen.
Europaweit einheitliche Schutzbekleidung in Planung
Auf europäischer Ebene gibt es einen Vorschlag für eine Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen. In dieser wird ausdrücklich die Motorradschutzbekleidung genannt. Nach dem Willen der Kommission und des Europäischen Parlaments muss bald sämtliche Bekleidung für Motorradfahrer bestimmte Qualitätskriterien aufweisen. Eine entsprechende Kennzeichnung der Kleidungsstücke durch ein fest vernähtes Etikett, das den Käufer über die jeweilige – europaweit einheitliche – Schutzklasse informiert, wäre laut der Rechtsschutzversicherung damit ebenfalls obligatorisch.
Link:
OGH Urteil- Nicht ausreichende Schutzbekleidung
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