AK Tirol
Vorsicht bei Steuerausgleich und Familienbonus Plus
Die Arbeiterkammer warnt vor Nachforderungen wenn es um den Steuerausgleich und den Familienbonus Plus geht. Denn auch wenn der Familienbonus Plus bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen wird, muss er beim Steuerausgleich immer (erneut) beantragt werden. TIROL. Bei der Arbeitnehmerveranlagung müssen Beschäftigte, die Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, diesen unbedingt beantragen. Selbst wenn er bei der monatlichen Lohnverrechnung bereits berücksichtig wurde. Ansonsten drohen...