Energie AG
"Übergewinnsteuer nicht durch Stromtarife bedingt"
Die Energie AG muss einen sogenannten "Energiekrisenbeitrag", auch "Übergewinnsteuer" genannt leisten. Das Unternehmen weist Medienberichte zurück, die das mit den Stromtarifen des Unternehmens in Zusammenhang bringen. OBERÖSTERREICH. Auch die in den Berichten angedeutete Höhe stimme nicht: "Wir gehen davon aus, dass sich der zu entrichtende Energiekrisenbeitrag für das laufende Geschäftsjahr (01.10.2022 – 30.09.2023) auf einen niedrigen, einstelligen Millionenbetrag belaufen wird, wobei noch...