Einigung mit Arbeiterkammer OÖ
Energie AG senkt Strompreis für Bestandskunden

Die Energie AG kündigt Preissenkungen für bestimmte Kundengruppen an. | Foto: jirkaejc/panthermedia

Nachdem durch ein Gutachten der Arbeiterkammer Tirol eine Diskussion darüber entbrannt war, ob die Strompreiserhöhungen der Energieversorger rechtlich zulässig sind, wollte auch die Arbeiterkammer Oberösterreich dies in einem Musterverfahren für die Erhöhungen bei der Energie AG klären. Durch einen Vergleich zwischen Energie AG und Arbeiterkammer OÖ konnte jedoch ein langjähriger Rechtsstreit verhindert werden.

OBERÖSTERREICH. Stattdessen gibt es Einmalzahlungen der Energie AG an die Kunden – je nach Vorjahresverbrauch 25, 50 oder 100 Euro. Und wie bereits angekündigt, senkt die Energie AG nun auch den Strompreis für mehr als 300.000 Bestandskundnen – auf 26,14 Cent pro Kilowattstunde ab 1. Juni 2023. Bei Abschluss eines Vertrags mit einjähriger Bindung sinkt der Preis auf 23,99 ct/kWh brutto. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh/Jahr bedeutet dies laut Energie AG eine Ersparnis im Jahr von circa 60 Euro. Unter Berücksichtigung des Bindungsrabattes steige die Ersparnis im Jahr sogar auf 84 Euro - trotz Einberechnung des österreichweiten Stromkostenzuschusses.

Einmalzahlungen für Energie AG-Kunden

Der Preisnachlass und die Einmalzahlungen gelten für Energie AG-Kunden mit Standard-
Produkten und und einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh:

  • Kunden, die bis zu 1.500 kWh/Jahr verbrauchen, erhalten 25 Euro.
  • Kunden mit einem Verbrauch zwischen 1.500 und 2.900 kWh/Jahr bekommen 50 Euro.
  • Kunden mit einem Verbrauch größer als 2.900 kWh/Jahr erhalten 100 Euro.

„Hier ist es uns ganz im Sinne unserer Kund:innen gelungen, rasch zu einem pragmatischen und guten Ergebnis zu kommen“, ist Energie AG-CEO Leonhard Schitter überzeugt. „Wir haben immer gesagt, dass wir nach den Vorteilspaketen ,Landwirtschaft & Gewerbe‘, ,Wärmepumpe & Nachtspeicher‘ und Senkung des Neukunden-Tarifs die Strompreise auch für Bestandskund:innen senken werden, sobald es der Markt zulässt.“ Dies sei nun der Fall: Nach bereits drei Entlastungspaketen seit Jänner 2023 könne nun auch der Strompreis für 300.000 Bestandskunden in Oberösterreich gesenkt werden. 
„International haben sich die Preise auf hohem Niveau eingependelt. Durch unsere vorausschauende und langfristige Beschaffungsstrategie ergibt sich jetzt ein Spielraum zur Preissenkung“, erklärt Klaus Dorninger, Geschäftsführer des Energie AG Vertriebs, die Preissenkung bei Strom aufgrund der veränderten maßgebenden Umstände. Darüber hinaus gilt die allgemeine Strompreisbremse, die zusätzlich Energiekosten abfedert.

Drohende Kündigung für 300.000 Energie AG-Kunden

Die Einigung mit der Arbeiterkammer habe aber vor allem die wegen der Rechtsunsicherheit durch eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Raum stehende Kündigung der 300.000 Bestandskunden abgewendet.
Diese besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
„Ich appelliere allerdings eindringlich an den Gesetzgeber, die neue Novelle im ElWOG, die in so schwierigen Zeiten für alle Österreicherinnen und Österreicher Unsicherheit bei der Stromversorgung ausgelöst hat, zu reparieren. Hier braucht es ein verlässliches Gesetz, auf das sich alle, auch die Energieanbieter, verlassen können“, mahnt Schitter ein.

Zufriedenheit bei Arbeiterkammer Oberösterreich

„Dieser Vergleich und die Preissenkung der Energie AG bringen unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Dazu sinkt der Preis deutlich, was bei jeder Kilowattstunde über 2.900 im Jahr zusätzliche spürbare Entlastung bringt“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden. „Dass somit Massen-Kündigungen von Stromverträgen durch den Energieanbieter vermieden werden konnten, zeigt, dass es nicht nur um den Konflikt an sich geht, sondern um eine Lösung im Sinne unserer Mitglieder.“ Die Energie AG haben den Dialog gesucht und sei zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit gewesen.
Auch AK OÖ-Präsident Stangl hält fest: Stangl: „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK OÖ fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft. In Zukunft soll die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Preisänderung genehmigen.“

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