Nach Verbund-Urteil
Energie AG hält Strompreiserhöhung für "rechtskonform"
Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt, weil die Klausel zur Anpassung des Strompreises überraschend und nachteilig für Kunden sei, so der Verein für Konsumenteninformation. Die Kunden müssten eine Rückerstattung bekommen. Vor dem Hintergrund des Urteils und eines Gutachtens der Arbeiterkammer Tirol hat Landeshauptmann Thomas Stelzer eine genaue Prüfung der Preiserhöhung bei der Energie AG angeordnet.
ÖSTERREICH/OBERÖSTERREICH. In einer Presseaussendung fordern Oberösterreichs SP-Landesgeschäftsführer Florian Koppler und SP-Energiesprecher Thomas Antlinger "Geld für die Oberösterreicher:innen zurück" und berufen sich dabei auch auf die Studie der Arbeiterkammer Tirol, die aussage, "dass viele Strompreiserhöhungen und Lieferbedingungen der Stromanbieter formalrechtlich unzulässig sind."
Davon sei laut Koppler und Antlinger auch die Energie AG betroffen: "Denn die besagte AK-Studie bedeutet, dass viele geplante bzw. durchgeführte Preiserhöhungen und Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen auch bei der landeseigenen Energie-AG als rechtswidrig einzuschätzen sind. Preiserhöhungen sind nämlich bei unbefristeten Verträgen nur dann zulässig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Ursachen stehen", heißt es in der SP-Presseaussendung.
"Beschaffungskosten erheblich gestiegen"
Die Energie AG weist den Vorwurf unangemessener Preiserhöhungen zurück: "Fest steht, dass die Energie AG im Jahr 2022 ihren Kund:innen eine Preisgarantie abgegeben hat und im Jahr 2022 unter den günstigen Strom-Anbietern in Österreich war. Aufgrund der internationalen geopolitischen Verwerfungen, Stichwort Stopp der Gaslieferungen aus Russland, kam es auf den internationalen Märkten zu extrem hohen Preisen. Die Beschaffungskosten der Energie AG sind deshalb erheblich gestiegen. Nach Ablauf der Preisgarantie mussten diese Beschaffungskosten in den aktuellen Preisen berücksichtigt werden. Die Energie AG geht aus heutiger Sicht davon aus, dass diese Preisanpassungen rechtskonform sind", so Unternehmenssprecherin Karin Strobl. Der Energieversorger habe bereits vor der Preiserhöhung ein Rechtsgutachten eingeholt und lässt derzeit noch eine weitere Expertise erstellen.
Unterschied zwischen Verbund und Energie AG
Vom Verbund unterscheidet die Energie AG jedenfalls der Grad an Eigenerzeugung: Während der teilstaatliche Verbund den Strom billig aus Wasserkraft gewinnt, muss die Energie AG 60 Prozent des verkauften Stroms zu Marktpreisen zukaufen, nur 40 Prozent werden selbst erzeugt. Genau deshalb hält man die Argumentation der Preisanpassung bei der Energie AG und damit auch die höheren Preise für rechtskonform.
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