Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 11. Jänner 1923
Verwendung von Ruheständlern für die Leitung von Postämtern. Die Postdirektion für Wien und Niederösterreich benötigt für die vorübergehende wie auch für die ständige Leitung von Postämtern geringeren Umfanges geeignete Bedienstete, die gegen Stundenlohn entlohnt werden. Im Falle ihrer Betrauung als ständige Amtsleiter werden sie als vertragsmäßige Bedienstete (Postexpedienten) bestellt. Für die letztgenannte Verwendung sollen vorzugsweise Ruheständler, daher insbesondere frühere Vorstände...