StVO

Beiträge zum Thema StVO

Im Radverkehr gibt es ab jetzt Änderungen. | Foto: Symbolbild: MEV

Fahrradverkehr
Neuerungen beim Radfahren wegen Straßenverkehrsordnung-Novelle

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO)-Novelle bringt Neuerungen rund ums Radfahren und auch Änderungen  im Zusammenspiel zwischen Kfz- und Radverkehr. ÖSTERREICH. Die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) trat am 1. April in Kraft. Dabei gibt es Neuerungen beim Radfahren. Ein Zebrastreifen darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Schon bisher galt, was jedoch nicht allgemein bekannt war, dass geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge auch Vorrang gegenüber jenen haben, die aus dem...

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  • Bettina Buchbauer

Das Gesetzt gilt – sogar für Krampusse

Die Gesetzgebung schreibt es seit 1967 klar vor: Wenn die Sicherheit des Lenkers und der beförderten Personen gewährleistet ist, dürfen maximal acht Personen auf der Ladefläche eines Traktor-anhängers transportiert werden. Der Traktor darf dabei maximal 40 km/h schnell fahren. Das gilt natürlich auch für Krampusse. Zudem müssen Aufbauten auf Anhängern durch die Kfz-Prüfstelle des Landes abgeklärt werden – auch wenn es sich um Krampus-Equipment handelt. Nachdem im Vorjahr Strafen an Passen...

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Mehr Rücksicht aufeinander: Monika Stadlmann und Gerald Bauer informieren über die Rechte von Rennradfahrern. | Foto: Privat

Für das Recht kein Leben lassen

Jeden Frühling kommt es zu Konkurrenzkämpfen zwischen Rad- und Autofahrern. Viele enden tödlich. TENNENGAU (tres). Erst kürzlich wurde ein Rennradfahrer in Grödig von einem Auto überfahren, er verstarb noch an der Unfallstelle. Dieses tragische Ereignis nehmen die Halleiner Triathletin Monika Stadlmann und der Halleiner Extremradsportler Gerald Bauer zum Anlass, beide Seiten über die Gesetze aufzuklären. "Viele Autofahrer wissen gar nicht, was Radfahrer dürfen und viele Radfahrer verhalten sich...

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Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen – immer!
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Kinder haben immer Vorrang auf der Straße!

LUNGAU. „Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Das heißt, der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Kindern so zu verhalten, dass durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist - §3 StVO “, informiert Peter Wiedemaier von der Polizei. „Kinder passieren lassen!“ Der Lungauer Polizist fährt fort: „Im §29a der StVO ist auch angeführt - was selten wer weiß, dass Lenker von Fahrzeugen wenn sie erkennen, dass...

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