Fahrradverkehr
Neuerungen beim Radfahren wegen Straßenverkehrsordnung-Novelle
Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO)-Novelle bringt Neuerungen rund ums Radfahren und auch Änderungen im Zusammenspiel zwischen Kfz- und Radverkehr.
ÖSTERREICH. Die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) trat am 1. April in Kraft. Dabei gibt es Neuerungen beim Radfahren. Ein Zebrastreifen darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Schon bisher galt, was jedoch nicht allgemein bekannt war, dass geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge auch Vorrang gegenüber jenen haben, die aus dem Parallelverkehr nach rechts abbiegen. Für Zebrastreifen, die an beiden Seiten mit von Radfahrerüberfahrten bekannten Blockmarkierungen versehen sind gibt es nun eine rechtliche Basis. „Die Verpflichtung, das Ende eines Radfahrstreifens mit einem entsprechenden Schriftzug am Boden zu markieren, entfällt", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Wechseln Radler dann auf den Fahrstreifen gilt das Reißverschlusssystem.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.