Mitteilung !
Der Unabhängige Blindenführhunde Verein ( UBV ) aus der Schweiz bildet Blindenführhunde für Österreich nach den R I C H T L I N I E N für die Beurteilung von Blindenführhunden gemäß § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes (BBG) GZ 44301/0027-IV/7/2010 aus. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Beurteilungen gem. den Richtlinien nach § 39 a BBG, das heißt auch positiver Teambeurteilung, ist eine Förderung eines Blindenführhundes durch das Bundessozialamt möglich. Wie bisher ist kein...