Mitteilung !
Der Unabhängige Blindenführhunde Verein ( UBV ) aus der Schweiz bildet Blindenführhunde für
Österreich nach den R I C H T L I N I E N
für die Beurteilung von Blindenführhunden
gemäß § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes (BBG)
GZ 44301/0027-IV/7/2010 aus.
Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Beurteilungen gem. den Richtlinien nach § 39 a BBG, das heißt auch positiver Teambeurteilung, ist eine Förderung eines Blindenführhundes durch das Bundessozialamt möglich. Wie bisher ist kein Rechtsanspruch mit einer Förderung verbunden.
Durch eine bestandene Teamprüfung ergeben sich Vorteile: Eintragung in den Behindertenpass, Befreiung von der Hundesteuer, kostenlose Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Zutrittserlaubnis in Lebensmittelgeschäften usw.
Nachzulesen im Info-Blatt Assistenzhunde/Blindenführhund, das auf der Webseite des Bundessozialamtes beim Thema Behindertenpass veröffentlicht wurde.
Information und Beratung : Waltraud Palank-Ennsmann Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung IV/7 Tel. +43 1 711 00 6538 Fax +43 1 711 00 16332 E-Mail: waltraud.palank-ennsmann@bmask.gv.at
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