ISPA erleichtert
Oberstes Gericht weist pauschale Vorratsdatenspeicherung erneut ab
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat erneut bestätigt, dass eine pauschale und anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist, selbst wenn diese mit der Gewährleistung der nationalen Sicherheit, etwa der Terrorismusbekämpfung, gerechtfertigt wird. ÖSTERREICH. „Das Europäische Höchstgericht teilt wiederholt unsere Ansicht, dass eine allgemeine Speicherverpflichtung für Daten von Nutzerinnen und Nutzern einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt“, zeigt sich Maximilian...