600 Euro Strafe
"Verbotene" Entnahme von Brunnenwasser
BEZIRK. Ein Grundstückspächter im Bezirk muss Strafe zahlen, weil der aus dem Hausbrunnen Wasser für sein Firmengebäude genutzt haben soll. Laut Landesverwaltungsgericht (LVWG) dürfen das aber nur die Grundstückseigentümer. Die BH Braunau hatte gegen den Firmenchef eine Strafe von 700 Euro verhängt. Dagegen erhob der Geschäftsführer Beschwerde beim LVWG. Er begründete den Einspruch damit, dass er nur eine minimale Menge Wasser entnommen habe und der Brunnen bereits auf dem gepachteten...