Coronavirus: Neun neue Fälle bekannt
Corona-Erkrankte in Reith/S. und Hatting

Derzeit sind in Tirol 40 Personen am Coronavirus erkrankt, zwei Personen sind nach einer Corona-Erkrankung mittlerweile wieder völlig gesund. | Foto: TheDigitalArtist/pixabay
  • Derzeit sind in Tirol 40 Personen am Coronavirus erkrankt, zwei Personen sind nach einer Corona-Erkrankung mittlerweile wieder völlig gesund.
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  • hochgeladen von Georg Larcher

REGION. Bei RückkehrerInnen aus Italien wurde heute Mittwoch, 11. März, der Conona-Virus festgestellt, tirolweit betrifft es neun weitere Coronavirus-Erkrankungen, davon drei aus unserer Region westlich zwischen Innsbruck und Telfs. „Die behördlichen Abklärungen wurden umgehend eingeleitet und die routinemäßige Nachfolgverfolgung von Kontaktpersonen läuft“, erklärt Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber.

Positiv auf Corona getestet

Zwei positiv auf Corona getestete Männer aus Hatting und Kematen befanden sich zuletzt in betroffenen Regionen in Italien. Bei weiteren Personen ist ein Bezug zu Ischgl gegeben.
Ein weiterer erkrankter Mann ist 30 Jahre alt und wohnt in Reith bei Seefeld, auch ein Mann aus Seefeld ist an Corona erkrankt, wie jetzt bekannt wurde! Die gesundheitsbehördlichen Erhebungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge mit anderen Fällen laufen auf Hochtouren.

Quarantänebestimmungen sind einzuhalten

Kontaktpersonen aus dem engen Umfeld werden für 14 Tage isoliert. Weitere Kontaktpersonen, die nicht zum engen Kreis zählen, werden über einzuhaltende Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen informiert und sind angehalten, wie auch enge Kontaktpersonen ihren Gesundheitszustand für die kommenden zwei Wochen zu beobachten.
Zudem betont Herbert Walter, Leiter der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz des Landes: „Das Coronavirus zählt laut dem Epidemiegesetz des Bundes zu den meldepflichtigen Krankheiten, die an die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen. Wird eine Erkrankung trotz Kenntnis nicht gemeldet, können Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro anfallen. Sollte eine Person selbst bei konkretem Verdacht auf eine mögliche Coronavirus-Erkrankung trotz der umfangreichen bestehenden Informationslage keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, besteht die Gefahr einer vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Damit können auch strafrechtliche Konsequenzen verbunden sein bis hin zu Freiheitsstrafen.“

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