Kollision mit einem Hirsch bei der Autobahnauffahrt Telfs-West

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TELFS. Am Dienstag, 15.4., gegen Mitternacht sprang im Bereich der Autobahnauffahrt Telfs West ein Hirsch auf die Fahrbahn. Der Lenker eines PKW konnte bei dem Unfall nicht mehr ausweichen und erfasste das Tier frontal, der Hirsch blieb tot liegen. Der Audi aus Liechtenstein wurde schwer beschädigt, alle drei Insassen blieben bei dem Unfall unverletzt.

ZUR SACHE:

Bis zu 60 % weniger Wildunfälle in Tirol durch den Einsatz von Wildwarngeräten

Der Einsatz von Wildreflektoren und Wildwarngeräten reduziert Unfälle mit Reh- und Rotwild um bis zu 60 Prozent: Das besagt eine über die Jahre 2012 und 2013 durchgeführte Studie, die das Land Tirol in Auftrag gegeben hat. In einer neu abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Landesstraßenverwaltung und dem Tiroler Jägerverband wurde deshalb eine jährliche Investition von 30.000 Euro zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fortgeschrieben. Im Schnitt passieren pro Jahr rund 1.000 Wildunfälle in Tirol. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch um einiges höher liegen.
„Die Studie zum Unfallgeschehen mit Wild hat unseren Weg bestätigt. Der Einsatz von Wildreflektoren senkt die Unfälle mit Reh- und Rotwild um bis zu 30 Prozent, bei akustischen Wildwarnern sogar bis zu 60 Prozent“, erklärt LHStv Josef Geisler den Erfolg. „Deshalb setzen wir dieses erfolgreiche Projekt des Landes Tirol gemeinsam mit dem Tiroler Jägerverband auch die nächsten Jahre fort.“ Die jährlichen Kosten von 30.000 Euro teilen sich die beiden Projektpartner zu je 50 Prozent.
In den Jahren 2008 bis 2013 wurden in ganz Tirol über 5.400 optische Wildwarnreflektoren und über 1.000 akustische Wildwarngeräte auf den Landesstraßen B und L aufgestellt. Damit konnten rund 100 Straßenabschnitte ausgerüstet werden, auf denen bislang Wildunfälle registriert oder erhöhte Wildwechselaktivitäten bekannt waren. Die operative Arbeit zur Installierung der Wildwarngeräte wird von den Straßenmeistereien durchgeführt, die jährlich fällige Überprüfung der Geräte von den JägerInnen.

Österreich: 329 Wildunfälle 2012, größte Unfallgefahr durch riskante Ausweichmanöver

Mit dem Frühjahr steigt die Gefahr von Wildunfällen. Am häufigsten passieren Zusammenstöße mit Rehen – das birgt auch für Kraftfahrer Risiken. "Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. "Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier" so Frisch. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.

Im Jahr 2012 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 329 Wildunfälle. Dabei wurden 383 Menschen verletzt, 1 Person wurde getötet. Die meisten Wildunfälle passierten in Niederösterreich (141) vor Oberösterreich (60), der Steiermark (37), Kärnten (28), Tirol (22), dem Burgenland (20), Salzburg (15) und Vorarlberg (6). Auch für viele Tiere enden die Unfälle dramatisch. In der Jagdsaison 2012/2013 verendeten 81.140 Wildtiere auf Österreichs Straßen, unter anderem 38.700 Rehe, 24.300 Hasen und 8.800 Fasane (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).

Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten. Am häufigsten passieren Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. "Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen flüchten", erklärt Frisch. Der Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik warnt in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik. "Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach."

Achtung – wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. "Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die rechtliche Situation. "Die Judikatur hat sich allerdings dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird."

Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei verständigen
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Wildschadenhilfe durch Kaskoversicherung & ÖAMTC-Schutzbrief
Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für
den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer dafür verantwortlich gemacht werden. Derartiges wäre etwa bei schadhaften Wildzäunen entlang mautpflichtiger Autobahnen denkbar. Fahrzeugschäden infolge eines Wildunfalls werden von einer Kasko-Versicherung übernommen. Für die Kasko-Versicherung wird eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.

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