E-Scooter Unfall
Alkoholisierter Pensionist mit E-Scooter verunglückt

- Am Mittwoch, den 03. April, gegen 22 Uhr, kam am Salzburger Hauptbahnhof ein 76-jähriger Salzburger laut eigenen Angaben aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum ohne Fremdverschulden mit seinem E-Scooter zu Sturz.
- Foto: Symbolfoto/pixabay
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Erneuter Unfall mit alkoholisierten E-Scooter-Fahrer in Salzburg. Erstversorgung in der SALK musste durchgeführt werden.
SALZBURG. Innerhalb weniger Tage ist es in der Landeshauptstadt Salzburg erneut zu einem E-Scooter-Unfall gekommen. Am Mittwoch, den 03. April, gegen 22 Uhr, kam am Salzburger Hauptbahnhof ein 76-jähriger Salzburger laut eigenen Angaben aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum ohne Fremdverschulden zu Sturz.

- In der Stadt Salzburg kam es in den letzten Wochen zu mehreren Unfällen mit E-Scootern.
- Foto: Symbolfoto: Peter J. Wieland
- hochgeladen von Lisa Gold
Dabei verletzte sich der Pensionist unbestimmten Grades am Körper und wurde im Anschluss vom Roten Kreuz nach einer Erstversorgung vor Ort in das Uniklinikum Salzburg (SALK) zur weiteren medizinischen Versorgung verbracht. Die einschreitenden Polizeibeamten stellten ebenfalls am Lenker Alkoholisierungssymptome fest. Laut des Polizeiberichtes konnte beim Unfallopfer "Wegen Gründen, die in der Person des Lenkers lagen", konnte kein Alkomattest durchgeführt werden. In den SALK wurde dementsprechend eine Blutprobe zur Bestimmung des Blutalkoholes abgenommen, die positiv verlief.

- Der Unfalllenker wurde ins Krankenhaus gebracht.
- Foto: Rotes Kreuz Salzburg
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Zur Sache
Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro rechnen. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden.
Es gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:
Strafsätze bei Übertretung
Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft): 800 bis 3.700
Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft): 1.200 bis 4.400
Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft): 1.600 bis 5.900
Verweigerung des Alkotests: 1.600 bis 5.900
Quelle: Bundeskanzleramt
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