Krach in der Gemeinde
Gemeindeaufsicht rügt Oberalmer Sitzungsführung

Gemeindeaufsicht rügt Oberalmer Bürgermeister. Stein des Anstosses: Wer darf die Tagesordnung des Bauausschusses festlegen: Bürgermeister oder Bauausschussvorsitzender? Die Behörde entschied für den Bauausschitzvorsitzenden. | Foto: Martin Schöndorfer, 2022
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Freiheitliche mit Aufsichtsbeschwerde gegen ÖVP-Sitzungsführungsstil in Oberalm erfolgreich. 

OBERALM. Im Juni des heurigen Jahres hat die FPÖ-Fraktion im Oberalmer Gemeinderat nach einem Streit über die Tagesordnung im Bauausschuss mit dem Bürgermeister eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht eingebracht. Das zuständige Referat 1/03, der Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg, hat dem Beschwerdeführer, Gemeinderat und Bauausschussvorsitzenden Anton Zuckerstätter, recht gegeben:

"Für mich war es von Anfang an klar, dass ich mit meiner Beschwerde recht behalten werde. Dabei haben viele gemeint wir haben keine Chance. Wir hoffen, dass jetzt eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister in Zukunft möglich ist. Wir reichen ihm die Hand und hoffen, dass nun entsprechend der Gemeindeordnung tatkräftig für Oberalm gearbeitet wird“, so Zuckerstätter.

Der Gemeindert und Bauausschussvorsitzende Anton Zuckerstätter ist im Zivilleben Zimmerer- und Baumeister sowie Bio-Bauer. | Foto: Josef Wind
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Der Streitgrund

Hintergrund ist eine scheinbare Weigerung des Bürgermeisters und der zuständigen Amtsleiterin, die Tagesordnungspunkte bei Ausschusssitzungen nach den Wünschen des Ausschussvorsitzenden zu gestalten. Dies wurde nun von der Gemeindeaufsicht beanstandet. Inhalte der Auseinandersetzungen sind der Kosten des mittlerweile fertiggestellten Gemeindeplatzes vor dem Gemeindezentrum und die geplante Revitalisierung des Bauhofes.

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Gemeindeaufsicht rügt Oberalmer Bürgermeister. Stein des Anstosses: Wer darf die Tagesordnung des Bauausschusses festlegen: Bürgermeister oder Bauausschussvorsitzender? Die Behörde entschied für den Bauausschitzvorsitzenden. | Foto: Martin Schöndorfer, 2022
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Bestimmungen einhalten

In dem Schreiben der Aufsichtsbehörde wurde der Bürgermeister belehrt die Bestimmungen der Gemeindeordnung in Zukunft zu beachten

. "Im Endeffekt habe ich dazugelernt. Sowohl der Ausschussvorsitzende als auch der Bürgermeister können Tagesordnungspunkte festlegen. Das habe ich bisher anders interpretiert. Ich bin davon ausgegangen, dass der Bürgermeister das letzte Wort hat. Dem ist nicht so. Keiner hat das alleinige Festlegungsrecht. Ich sehe das Ganze als Lernprozess und nicht als Rüge an", meint Hans-Jörg Haslauer (ÖVP).

Haslauer sieht die Angelegenheit entspannt.

"Eigentlich wollen wir alle im Gemeinderat etwas für Oberalm weiterbringen und nicht nur streiten", sagt Haslauer.

HANS-JÖRG HASLAUER: "Die Entscheidung ist nicht erfreulich, aber auch ein Bürgermeister kann dazulernen."  | Foto: Martin Schöndorfer, 2022
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Budget und offene Projekte

Auf die Oberalmer Gemeinderäte und den Bürgermeister kommen derzeit noch weitere Aufgaben hinzu, die bereits bisher für Diskussionen gesorgt haben. Da ist einerseits eine notwendige Erneuerung des Feuerwehrhauses oder die Fertigstellung des Bewegungsparks. Beide Projekte haben in jüngster Vergangenheit zu intensiveren Diskussionen im Gemeinderat, auf der Straße oder in den Sozialen Medien geführt.

Die Bezirksblätter Tennengau haben darüber ausführlich berichtet. Die derzeitigen hohen Kosten bei Energie und Baustoffen erschweren die Situation für kommunale Infrastrukturmaßnahmen. "Die laufende Budgetplanung wird dadurch nicht einfacher", meinen alle Beteiligten.

Der Haussegen hängt schief, in Oberalms Gemeinderat. | Foto: Martin Schöndorfer, 2022
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