KOMMENTAR von Theresa Kaserer

Sie möchten Ihrem Chef gern eine Klammermaschine an den Kopf werfen?

Keine gute Idee - weder wenn Sie ihm das Ding mit Absicht an den Kopf knallen, noch wenn es Ihnen einfach aus der Hand flutscht, weil Sie z. B. blöd über Ihre Tasche stolpern.

Weil bei Absicht oder auch nur leichter Fahrlässigkeit (warum haben Sie auch Ihre Tasche da liegen lassen?) kann Ihr Chef Sie auf Schmerzensgeld wegen seiner gebrochenen Nase verklagen.

Sie verletzen einen Kollegen? Gleich blöd. Aber jetzt kommt's: Wirft Ihnen Ihr Chef die Klammermaschine an den Kopf und bricht Ihnen die Nase, weil er über seine Tasche stolpert, dann muss er Ihnen kein Schmerzensgeld zahlen. Außer, er wollte Sie mit Absicht verletzen.

Fahrlässigkeit allein reicht dafür aber nicht. Denn immerhin hat Ihr Arbeitgeber eh schon die Unfallversicherung für Sie abgeschlossen, die Ihnen aber übrigens auch kein Schmerzensgeld zahlt.

Kapiert? Wir auch nicht. Ist aber so.

Lesen Sie dazu auch diesen Bericht:Fast wäre ich blind geworden

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