Benko-Prozess
Medienansturm beim Landesgericht, Benko im Rampenlicht

Medienansturm beim Landesgericht Innsbruck. Die Hauptverhandlung gegen René Benko ist für zwei Tage anberaumt.
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Der Schwurgerichtssaal im Landesgericht Innsbruck steht europaweit im Rampenlicht. Für den ersten Prozess gegen René Benko sind zwei Tage anberaumt. Mehr als 70 Medienhäuser haben sich für den Prozess wegen betrügerischer Krida akkreditiert. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. 

INNSBRUCK. Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen René Benko wegen betrügerischer Krida findet am Dienstag vor einem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck im Schwurgerichtssaal statt.

"Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft haben soll", erklärt das Landesgericht dazu. Konkret betrifft dies eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war, sowie eine Schenkung von EUR 300.000 Euro an Angehörige, beides bereits unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung", wird weiter ausgeführt. "

Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich damit auf rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Weitere Prozesse könnten folgen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im Signa-Benko-Komplex in 14 Strängen gegen etliche Personen. Die Vorwürfe reichen von schwerem Betrug über Untreuedelikte, Förderungsbetrug, Käuferbetrug, Investmentbetrug sowie Gläubigerbegünstigung. Die WKStA hat bereits in einem weiteren Fall Anklage erhoben, dagegen haben Benko und seine mitangeklagte Ehefrau Einspruch erhoben. Auch in Deutschland wird ermittelt. 

Mehr als 70 Medienhäuser haben sich für den Prozess wegen betrügerischer Krida akkreditiert. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.  | Foto:  Johann Groder / EXPA / picturedesk.com
  • Mehr als 70 Medienhäuser haben sich für den Prozess wegen betrügerischer Krida akkreditiert. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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Zeugen

Am zweiten Verhandlungstag stehen acht Zeugenaussagen auf dem Programm. U. a. der langjährige Signa-Finanzchef Manuel Pirolt, der im März 2025 Insolvenz anmelden musste. Benkos Mutter Ingeborg und seine Schwester sind ebenfalls geladen. Weiters ein ehemaliger Chefcontroller einiger Firmen der Signa-Gruppe, zwei Buchhalterinnen sowie Signa-Holding-Chef Marcus Mühlberger.

Der zweite Vorwurf

Benko soll Vermögen im Wert von rund 370.000 Euro beiseitegeschafft haben. Konkret gehe es um 120.000 Euro in bar sowie elf hochpreisige Uhren, Manschettenknöpfe und Uhrenarmbänder mit einem Gesamtwert von knapp 250.000 Euro. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen René Benko wegen betrügerischer Krida eingebracht. René Benko hat Einspruch gegen eine zweite Anklage wegen betrügerischer Krida erhoben, weshalb nun das Oberlandesgericht Innsbruck über die Zulassung entscheiden muss.

Das Gericht

Geleitet wird der Prozess von Richterin Andrea Wegscheider. Sie wurde per Zufallsprinzip für diesen Fall ausgewählt. René Benko wird im Prozess von Anwalt Norbert Wess vertreten. Die Anklage der WKStA wird durch zwei Oberstaatsanwälte vertreten. Über Schuld oder Unschuld des angeklagten René Benko wird ein Schöffensenat entscheiden.

Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen René Benko wegen betrügerischer Krida findet vor einem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck im Schwurgerichtssaal statt. | Foto: Johann Groder / EXPA / picturedesk.com
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