UK Tulln
Begleitung von Patienten nur in Ausnahmefällen gestattet
Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten aber auch unseres Klinikpersonals vor einer möglichen Infektion ist eine Begleitung durch Angehörige oder Vertrauenspersonen bei Terminambulanzen und in der Akutambulanz weiterhin nicht gestattet.
TULLN (pa). Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, bestimmt unseren täglichen Ablauf und wird uns auch noch länger begleiten. Gerade in Hinblick auf die Einhaltung der notwendigen Mindestabstände ist es erforderlich, die Kontakte zwischen Patientinnen und Patienten und Begleitpersonen/Besuchern zu beschränken. Daher ist die Begleitung durch Angehörige oder Vertrauenspersonen in der momentanen Situation auch weiterhin nicht gestattet und wird nur in folgenden Ausnahmefällen zugelassen:
- wenn die Patientin/ der Patient eingeschränkt ist
- Begleitpersonen Minderjähriger
Es ist verständlich, dass werdende Väter ihre Partnerinnen zu Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft begleiten möchten, jedoch hat in der aktuellen Situation der Schutz der anderen Patientinnen und Patienten sowie des Klinikpersonals oberste Priorität.
Bei der Geburt dürfen künftige Väter ihre Partnerinnen selbstverständlich weiterhin unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen unterstützen.
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