Aufruhr um Lokalzutritt
Wenn Menschen mit Migrationshintergrund draußen bleiben müssen, dann ist das Diskriminierung.
¶BEZIRK TULLN. Wenn Menschen aufgrund ihres Migrationshintergrundes oder auch aufgrund ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft der Zutritt zu einem Lokal verwehrt wird, dann handelt es sich um Diskriminierung, die zur Anzeige gebracht werden kann.
So auch passiert im Tullner Bezirk, wo man unlängst Menschen mit Migrationshintergrund den Zutritt zu einer Diskothek verweigerte.
Probleme sind nicht durch Ausgrenzung zu lösen
Da seitens der Polizei erkannt wird, dass es im Bereich der Jugend öfter zu Konflikten kommt, die mit einer polizeilichen Intervention enden, will man dem entgegenwirken: „Als Bezirkspolizeikommandantin bin ich der Ansicht, dass Probleme unter Jugendlichen nicht gelöst werden können, indem Ausgrenzungen erfolgen“, ist Oberstleutnant Sonja Fiegl überzeugt.
Diskriminierungsfreie Eintrittspolitik für Lokale
Der Verein Exit unter Markus Tobolka hat gehandelt: „Ich habe vom Verein Zara eine Hausordnung eines diskriminierungsfreien Lokales besorgt. Damit wollen wir alle Lokalbesitzer und Veranstalter im Tullner Bezirk beglücken und zu einer diskriminierungsfreien Eintrittspolitik bewegen“, so Tobolka. „Ziel ist es, die Hausordnung regional zu implementieren und damit auch eine Vorreiterrolle in Sachen Eintrittspolitik zu übernehmen.
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