Bäder: Zutritt nur mit Bikini erlaubt
FPÖ zettelt Debatte um Bekleidung in Tullner Hallen- und Aubad an
TULLN. Warmes Wasser, gemütliche Liegestühle, die Donau im Blick – dies alles kann im Hallenbad "Donausplash" genossen werden. Und – natürlich auch nackte Haus und die unterschiedlichste Badebekleidung, von Badehose über Bikini, Badeanzug bis Burkini. Für Letztere fordern die Freiheitlichen unter Erich Stoiber in den gemeindeeignen Bädern der Stadt ein Verbot.
Die Bezirksblätter haben mit Badegästen gesprochen, die Badeordnung unter die Lupe genommen und bei der Stadt nachgefragt, wie es weitergehen soll.
"Bisher ist mir noch nie wer aufgefallen, der einen Burkini getragen hat", sagt ein Badegast auf Anfrage der Bezirksblätter. Christian Holzschuh, Chef der Sport- und Freizeitbetriebe in Tulln, erinnert sich, dass "bisher einmal eine Dame mit einem Burkini im Tullner Donausplash war."
"Langhosen" sind verboten
In der im Hallenbad angebrachten Badeordnung werden unter Punkt 2.5 "Hygienebestimmungen" Badegäste über Folgendes informiert: "In der gesamten Badeanstalt ist das Schwimmen nur mit Badebekleidung gestattet (Langhosen, Jeans, etc. sind nicht erlaubt)." Was ist jetzt der Unterschied? "Der Stoff", so Holzschuh, "Burkinis müssen aus Bikini-Stoff sein."
Ausschuss entscheidet
Bei der Stadtgemeinde habe man sich intern schon länger den Kopf betreffend Badekleidung zerbrochen, Stellungnahmen vom Land NÖ sowie vom Amtsarzt liegen vor, die "Sache wird jedoch im Ausschuss besprochen", so Holzschuh.
Zur Sache:
Ein Burkini ist ein zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen. Er ist aus Elasthan, hat eine integrierte Kopfbedeckung. Das Wort setzt sich aus Burka und Bikini zusammen.
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