Gericht
Fahrgast attackierte Zugbegleiterin
TULLNERFELD / ST. PÖLTEN (ip). Auch in der fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten wehrte sich ein 38-jähriger Nigerianer wiederholt gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, demzufolge er eine Zugbegleiterin der Westbahn an der Schulter gepackt und sie so heftig zurückgezogen habe, dass sie sich dabei verletzte.
Kartenkauf im Zug
Der Vorfall ereignete sich im November 2017, kurz nachdem der Beschuldigte in Tullnerfeld in den Zug stieg. Weil seine Bankomatkarte aufgrund des zu geringen Fahrpreises zunächst nicht angenommen wurde und er kein Bargeld bei sich hatte, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Die Schaffnerin machte eine Ausnahme und akzeptierte die Bankomatkarte. Danach habe sie sich abgewendet und wollte weiter, als sie der Fahrgast gepackt und heftig zurückgerissen habe.
Zeugenaussage
Die Aussage der Frau bestätigte nun eine bei dem Vorfall anwesende Kollegin. Entgegen der Behauptung des Nigerianers, dass sich das Opfer mit seiner Bankomatkarte und seinem Ticket auf den Weg durch das Abteil machte, erklärte die Zeugin, dass das Opfer dem Fahrgast die Karten bereits zurückgegeben hatte, als dieser die Frau attackierte.
„Ich bin mir hundert Prozent sicher, dass ich sie nicht berührt habe und sie mir die Karte nicht zurückgegeben hat!“, ärgerte er sich auch über die Aussage der Zeugin, wobei er verbal nahezu die Beherrschung verlor und daher vom Richter eine Ermahnung kassierte.
Bewährungsstrafe
Wegen Körperverletzung und Nötigung fasste er schließlich eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten aus, das Opfer verwies der Richter mit der Schmerzensgeldforderung von 700 Euro auf den Zivilrechtsweg (nicht rechtskräftig).
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