Hartnäckigkeit führte zu Freispruch

- Rechtsanwalt Werner Paulinz wies die Forderung von Schmerzensgeld entschieden zurück.
- Foto: Probst
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BEZIRK TULLN. Nach mehrfacher Vertagung des Prozesses gegen einen 56-jährigen Winzer aus dem Bezirk Tulln, sprach der St. Pöltner Richter Markus Pree einen klaren Freispruch für den Angeklagten, der von einer Türkin wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Sachentziehung vor Gericht gebracht worden war.
Eine Frau, die in ihrer Opferrolle maßlos übertrieb, deren Sohn, der nachplapperte, was ihm andere erzählten, eine klaffende Wunde mit blutverschmiertem Gesicht, wovon in keinem ärztlichen Attest die Rede sei, sowie Zeugen, die lügen, dass sich die Balken biegen, seien bei weitem genug, um den Mann freizusprechen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe, daran bestehe für ihn kein Zweifel, ob die lockeren Vorderzähne der Frau, von der sich nicht einmal sagen ließ, ob sie die Lebensgefährtin des Beschuldigten war, von den angeblichen Schlägen des Winzers stammen, der ihr auch ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser an den Bauch gehalten habe, ließe sich nicht klären. Der Aussage des Mannes zufolge, habe sich die Frau diese Verletzung bei der Auseinandersetzung im Februar 2011 selbst zugefügt. Dem entsprechend wies der Verteidiger des Angeklagten Werner Paulinz die Forderung von 5.000 Euro Schmerzensgeld scharf zurück.
Warum sich die Frau die Zähne bis heute nicht richten hat lassen, obwohl dies von der Krankenkasse bezahlt werde, erscheint dem Richter ebenfalls seltsam, zumal die Lockerung als einzige Tatsache ärztlicherseits klar belegt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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