Pärchen prellte alle: 67-mal
29-Jähriger wurde zu zwei Jahren, seine Frau zu acht Monaten Haft verurteilt
Drei bedingten Freiheitsstrafen folgte diesmal eine Haftstrafe von zwei Jahren, die ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Tulln nun hinter Gittern abzusitzen hat. Seine schwangere Frau kam mit acht Monaten bedingt davon. Die Urteile sind rechtskräftig.
BEZIRK TULLN. Mit einer langen Liste von Geschädigten wartete die St. Pöltner Staatsanwältin Michaela Obenaus-Zimmel in ihrer Anklage auf. Demnach hat der vorbestrafte Mann trotz seiner Zahlungsunfähigkeit Waren und Dienstleistungen in Höhe von rund 60.000 Euro in Anspruch genommen. Bereits 2004 blieb er Rechnungen, unter anderem die einiger Zahnärzte, schuldig. Mit seiner damaligen Lebensgefährtin gründete er dennoch 2005 ohne entsprechende Ausbildung ein Auto-Handelsunternehmen, wozu seine Ex-Freundin den Gewerbeschein löste. Im Zusammenhang mit diesem Unternehmen beschaffte er Autos und Kfz-Zubehör, an deren Bezahlung nicht zu denken war.
Blumenstrauß oder Sonnenbrille: 29-Jähriger blieb alles schuldig
Schuldig blieb er bis 2011 eigentlich alles. Von Sonnenbrillen im Wert von 496 Euro über Getränke um 349 Euro bis hin zum gelieferten Blumenstrauß um 48 Euro. Auch Eheringe, mehrere Monatsmieten und die Leistungen einer Rechtsanwältin waren unter den Betrugsfakten aufgelistet. In das gleiche Horn blies auch seine 24-jährige Frau, die, ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten, diversen Angeboten im Internet nicht widerstehen konnte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, aber auch alleine verursachte sie noch zusätzlich einen Schaden in Höhe von rund 12.000 Euro.
Reumütiges Geständnis vor Schöffensenat abgelegt
Unter Tränen legten die beiden Angeklagten ein reumütiges, umfassendes Geständnis vor dem Schöffensenat am Landesgericht ab. Die Forderungen der Privatbeteiligten nahm das Pärchen weitgehend an, wobei der Verteidiger darauf verwies, dass den Geschädigten mit Hilfe der Familie und den finanziellen Möglichkeiten entsprechend bereits 6.000 Euro an Wiedergutmachung zugekommen sind.
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