Rätsel um lockere Zähne bleibt

In St. Pölten wurde betreffend die Causa eines Winzers aus dem Tullner Bezirk kein Urteil gefällt. | Foto: Probst
  • In St. Pölten wurde betreffend die Causa eines Winzers aus dem Tullner Bezirk kein Urteil gefällt.
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BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN. Auch nach der sechsten Verhandlung gegen einen Winzer aus dem Bezirk Tulln konnte der St. Pöltner Richter Markus Pree kein Urteil fällen, nachdem die Aussagen von zwei Entlastungszeuginnen, die der Beschuldigte erst am Ende der fünften Verhandlung beantragt hatte, neue Fragen zur Klärung aufwarfen.
Im Prozess gegen den 56-Jährigen geht es eigentlich nur um eine Auseinandersetzung zwischen dem Winzer und seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Aufgrund hoher Telefonrechnungen habe der Beschuldigte nach der Trennung Geld von der Türkin verlangt und das Handy zurück haben wollen. Im Zuge dieser Auseinandersetzung Mitte Februar 2011 habe der Mann, laut Anklage beziehungsweise Aussage der Frau, sie mit einem Küchenmesser in der Hand bedroht und ihr einen Schlag ins Gesicht versetzt. Laut ärztlichem Attest habe das Opfer dabei eine Prellung des Kopfes sowie drei lockere Zähne davongetragen.
Nein, behauptet der Beschuldigte seit Beginn des Prozesses im Mai 2011, er sei mit dem Messer bedroht und von der Frau attackiert worden.

Bezahlt kein Schmerzensgeld
Die Verletzungen müsse sich das Opfer selbst zugefügt haben. Keinesfalls sei er bereit, das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu bezahlen.
Befragung äußerst schwierig
Die Nerven des Richters sind in dieser Verhandlungsrunde zum Zerreißen gespannt. Die Befragung der beiden türkischen Zeuginnen gestaltet sich äußerst schwierig, deren Glaubwürdigkeit steht im Raum, nachdem beide gelegentlich Arbeitnehmerinnen des Winzers sind und der Ex-Mann der jüngeren Entlastungszeugin eine intime Beziehung zu dem angeblichen Opfer hatte.
Die beiden Frauen widersprechen sich hinsichtlich ihrer Zeitangaben – und warum der Angeklagte die Ältere, die bei dem Vorfall angeblich dabei war, erst am Ende der fünften Verhandlungsrunde namhaft machte, war für Pree nicht nachvollziehbar, zumal diese bestätigte, dass das angebliche Opfer mit dem Messer auf den Angeklagten losgegangen sei und sie gesehen habe, wie sich die Frau mit Faustschlägen ins Gesicht selbst die Verletzungen verpasst habe.

Kein Attest ausgestellt
Nicht zuletzt sprach sie auch noch von einem weiteren Mann, der den Vorfall beobachtet haben soll. Beide Zeuginnen behaupteten darüber hinaus, dass sie bei der Untersuchung des Opfers im Krankenhaus dabei gewesen seien. „Ich kann nichts feststellen. Ich kann Ihnen kein Attest ausstellen“, soll der behandelnde Arzt damals geäußert haben – dennoch liegt dem Richter ein Attest vor.

Ungereimtheiten im Fall
Diese und weitere Ungereimtheiten sind in einer weiteren Verhandlungsrunde zu klären. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden am Ende des Prozesses jedoch einige Zeugen wegen falscher Aussagen selbst auf der Anklagebank um ein mildes Urteil bitten.

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